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26. November 2021

Forschung und Entwicklung: Steuerliche Förderung für Firmen

IPH | Bis zu 1 Million Euro pro Jahr können Unternehmen über die Forschungszulage erhalten. Mit dem neuen Förderinstrument werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Auftragsforschung gefördert. Dr. Markus Busuttil erklärt im Interview, wer Anspruch auf die Förderung hat.

Dr. Markus Busuttil hat Wirtschaftsingenieurwesen studiert, war wissenschaftliche Hilfskraft am IPH, hat an der University of Birmingham im Bereich Umformtechnik promoviert und war anschließend bei Deloitte in London tätig. Heute führt er sein eigenes Start-Up. Seine Mission: Die Hidden Champions im Deutschen Mittelstand dabei unterstützen, steuerliche Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu erhalten – über die sogenannte Forschungszulage.

Was hat es mit der Forschungszulage auf sich?

Dr. Markus Busuttil: Die Forschungszulage ist ein neues Förderinstrument in Deutschland, mit dem Forschung und Entwicklung steuerlich gefördert wird. In vielen anderen westlichen Industrieländern gibt es solche Instrumente schon lange – etwa in Großbritannien, wo ich 14 Jahre lang gelebt habe. In Deutschland wurde die Forschungszulage erst 2020 eingeführt.

Wie viel Geld können Unternehmen über die Forschungszulage erhalten?

Dr. Markus Busuttil: Die Forschungszulage ermöglicht eine maximale Förderung von bis zu 1 Million Euro pro Wirtschaftsjahr. Normalerweise wird die Forschungszulage auf die Steuerlast angerechnet; falls ein Unternehmen keine Steuern zahlt, wird das Geld ausgezahlt. Die Forschungszulage ist völlig unabhängig von der Branche, vom Umsatz und von der Anzahl der Mitarbeitenden. Unternehmen haben einen Rechtsanspruch auf die Forschungszulage, sobald sie förderfähige Projekte durchführen.

Was sind förderfähige Projekte?

Dr. Markus Busuttil: Projekte, die gewisse FuE-Kriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien gehört unter anderem eine gewisse Neuartigkeit. Dazu zählt bereits, wenn ein neues Material für ein bestehendes Produkt verwendet wird oder ein neuartiger Herstellungsprozess entwickelt wird und es dabei ein technisches Risiko zu lösen gibt. Solche Entwicklungsprojekte gehören für viele Unternehmen zum Tagesgeschäft und sollen mit der Forschungszulage gezielt gefördert werden. Ein wichtiges Kriterium ist allerdings das technische Risiko: Es muss offen sein, wie lange der Entwicklungsprozess dauert und ob er am Ende zum Erfolg führt. Projekte ohne Risiko werden nicht gefördert.

Ist auch Auftragsforschung förderwürdig?

Dr. Markus Busuttil: Ja. Unternehmen benötigen nicht unbedingt eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung, um Fördermittel zu erhalten. Die Forschungszulage wird auch für Auftragsforschung gezahlt, also wenn das Unternehmen ein Universitätsinstitut oder ein Forschungsunternehmen wie das IPH beauftragt.

Wie genau berechnet sich die Höhe der Förderung?

Dr. Markus Busuttil: Die Obergrenze liegt wie gesagt bei 1 Million Euro pro Wirtschaftsjahr. Gefördert werden 25 Prozent der Personalkosten in unternehmensinternen Forschungs- und Entwicklungsprojekten beziehungsweise 15 Prozent der Ausgaben für Auftragsforschung. Das heißt, wenn ein mittelständisches Unternehmen im vergangenen Jahr 100.000 Euro Personalkosten in Forschung und Entwicklung investiert hat, bekommt es 25.000 Euro von der Steuer zurück. Wenn es 100.000 Euro in Auftragsforschung investiert hat, bekommt es 15.000 Euro als Steuergutschrift.

Wann müssen Unternehmen die Forschungszulage beantragen?

Dr. Markus Busuttil: Die Beantragung ist auch rückwirkend möglich – für alle Projekte seit dem 1. Januar 2020, die die Kriterien erfüllen. Das ist einer der großen Vorteile der Forschungszulage. Um andere Fördermittel muss man sich bewerben, bevor das Projekt beginnt. Die Forschungszulage können Unternehmen dagegen für Projekte beantragen, die sie sowieso durchgeführt haben.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Dr. Markus Busuttil: Zunächst müssen Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüfen lassen, ob ihre Projekte die Kriterien erfüllen. Anschließend werden die Kosten beim zuständigen Finanzamt abgerechnet. Der Antragsprozess und die Auslegung der Kriterien sind leider nicht ganz einfach, wenn ein Unternehmen damit noch keine Erfahrung hat. Mein Team und ich unterstützen Unternehmen deshalb dabei, förderfähige Projekte zu identifizieren. In der Regel arbeiten wir für ein Erfolgshonorar und erhalten einen Teil der Förderung – wenn ein Unternehmen keine Forschungszulage erhalten sollte, entstehen also auch keine Kosten.

von Susann Reichert

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Zur Person

  • Dr. Markus Busuttil
  • Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Hannover
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am IPH
  • Promotion an der University of Birmingham
  • Fördermittelberater bei Deloitte in London
  • Gründung von Busuttil & Company im Jahr 2020
Dr. Markus Busuttil ist Experte für die Forschungszulage. (Foto: Susann Reichert, IPH)
Dr. Markus Busuttil ist Experte für die Forschungszulage. (Foto: Susann Reichert, IPH)
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Im Video erklärt Dr. Markus Busuttil, welchen Unternehmen die Forschungszulage nützt und wie der Antragsprozess abläuft. (Video: Charlene Engelhardt, IPH)

Kontakt

Dr. Markus Busuttil

(0911) 28 70 71 71

hallo@busuttil-company.de

busuttilcompany.de

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